Täubert-Design

AGB’S

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen, Reparaturen, Angebote und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Angebote

Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir sie nicht als verbindlich bezeichnen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen, um rechtswirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen und Abänderungen, sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

3. Preise und Nebenkosten

Sämtliche Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und bestehen ab Lager, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Wird ein Versand vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer/Spediteur auf den Kunden über. Dieser trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges.

4. Lieferung

Wir sind um die Einhaltung vereinbarter Fristen bemüht. Vereinbarte Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretenden Ereignisse, die uns die rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurück treten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur dann geltend machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Falls wir aus einem von uns zu vertretenden Grunde nicht fristgerecht leisten, kann der Kunde erst nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die in der Regel mindestens drei Wochen beträgt, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung insoweit von dem Vertrag zurücktreten, als wir diesen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt haben. Das gleiche Recht steht dem Kunden zu, soweit wir aus von uns zu vertretender Unmöglichkeit zur Leistung nicht in der Lage sind. Macht der Kunde anstelle der Ausübung des Rücktrittsrechts Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend, so ist sein Schadensersatzanspruch auf höchstens 10 % des Wertes der Ware begrenzt, die in Folge der Verspätung oder der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften.

5. Bezahlung des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach Lieferung/Abnahme der Leistung. Ein zu erbringendes Werk gilt mit der Entgegennahme als abgenommen. Bei Reparaturarbeiten ist die Vergütung gegen Übernahme der Ware fällig. Zahlungen haben rein netto ohne Abzüge zu erfolgen, es sei denn, dass sich aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, bei Kaufleuten in Höhe von 8% anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Mahnschreiben werden mit jeweils pauschal 5 € berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wird uns vor. Der Verkäufer/Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle mangelnder Bonität/ Liquidität Vorauszahlungen/ Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Steht uns ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so können wir pauschal 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweise fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verbrauchern nach 24 Monaten und bei Unternehmen nach 6 Monaten ab Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Inanspruchnahme nur dann erfolgen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Bei Unternehmen gelten im übrigen die §§ 377 ff. HGB. Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistung ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Die uns treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel an Neugeräten und Reparaturarbeiten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche ab Übergabe der Ware gerügt werden. Wird ein von uns zu vertretender Mangel an Neugeräten gerügt, so sind wir nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, die in der Regel 3 Wochen beträgt, berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
In allen Fällen von berechtigten Mängelrügen an Verkaufsgegenständen oder bei Reparaturarbeiten haben wir das Recht zur mehrfachen Nachbesserung, bevor der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist; der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist; der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht; der Schaden durch höhere Gewalt, entstanden ist; der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und/oder Produktionsausfall oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Stellt sich im Nachhinein heraus, daß es sich bei den Ansprüchen nicht um Gewährleistungsansprüche handelt, werden die dem Verkäufer/ Werkunternehmer insoweit entstandenen Kosten dem Käufer/Auftraggeber berechnet.

7. Zusätzliche Bedingungen für Reparaturarbeiten

Kostenvoranschläge stellen keine Festpreisabrede dar. Der im Rahmen eines Kostenvoranschlages überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe und Kostenbegrenzung erteilt, so können wir alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten. Werden bei Angabe eines Fehlers durch den Kunden während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn dies zu Erhaltung der Betriebssicherheit notwendig ist und die Aufwendungen im Verhältnis zu den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind. Wird der beanstandete Fehler bei Überprüfung nicht festgestellt, ist ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen oder wurde der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen, so werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch dann, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin für Reparaturarbeiten nicht angetroffen wurde.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises nebst aller Nebenforderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Zugriff Dritter insbesondere auch durch den Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn wir gemäß § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten sind oder der Kunde eine ihm gemäß § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen. Verlangen wir in letzterem Fall Schadensersatz, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf in Anrechnung auf unsere offenen Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Käufer ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen nachzuweisen.

9. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

Werden durch den Liefergegenstand Schutzrechte Dritter – insbesondere Urheberrechte – verletzt oder sind Dritte berechtigt, dem Käufer die Weiternutzung des Liefergegenstandes zu untersagen, so verpflichten wir uns zur Rücknahme und geeigneten Nachbesserung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz.

11. Schriftform, Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt.

Der Gerichtsstand ist Greiz.